Monteurzimmer in Deutschland
Monteurzimmer: Darf ich Rauchen verbieten?
Das Rauchen in vermieteten Monteurzimmern stellt verständlicher Weise ein großes Problem dar. Die Wände vergilben und riechen, die Matratzen, Kissen und Decken nehmen den Geruch auf und selbst die Möbel riechen nach kurzer Zeit nach Qualm. Schnell wird eine Renovierung fällig. Doch das ist nicht das größte Problem. Besonders bei Zeitmietverträgen kommt es häufig vor, dass Nichtraucher eine Monterwohnung beziehen müssen, welche vorher durch einen Raucher bewohnt wurde und stinkt. Ärger ist vorprogrammiert. Häufig stellen sich Vermieter also die Frage: Darf ich das Rauchen untersagen?
Eines vorab: Falls Sie eine rechtlich fundierte Einschätzung benötigen, so bitte wir Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Wir können, wollen und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung leisten.
Darf ich das Rauchen verbieten?
Schnell ein Verbot in den Vertrag reingeschrieben und man ist auf der sicheren Seite? Leider ist das nicht so einfach. Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Liegt ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag vor? Könnte es sich bei einer juristischen Prüfung gar um einen Gewerbemietvertrag handeln? Wurden Formularverträge oder individuell gestaltete Mietverträge verwendet? Ist das Verbot im Vertrag erfasst oder liegt eine separate Individualvereinbarung vor? Sind Vertragspartner Unternehmen oder Privatpersonen? Diese und noch andere Faktoren spielen eine Rolle, wenn es darum zu klären ob ein Rauchverbot überhaupt rechtlich wirksam wäre. An dieser Stelle sei zusätzlich erwähnt, dass laufend Gerichte urteilen, dass Rauchen zum "vertragsgemäßes Gebrauch einer Mietsache gehört"[...]"sofern keine aussergewöhnlichen Störungen damit einhergehen". ( Wie auch immer diese zu definieren seien). Ausnahmen bewegen sich (nicht nur) hauptsächlich in der Hotelerie. Hierum geht es aber an dieser Stelle ja nicht.
Selbst wenn man ein Rauchverbot rechtswirksam vereinbaren würde, stellte sich die Frage wie viel dieses in der Praxis letztlich Wert wäre. Schließlich hält ich längst nicht jeder Gast an dieses Verbot. Häufig bemerkt man den Verstoß, wenn es bereits zu spät ist. Aber selbst wenn man das Rauchen noch während des Mietverhältnisses bemerkt: Wie geht man damit um? Ist der Gast einsichtig stellen sich meist keine Probleme. Ist er es nicht können sich vielschichtige Probleme ergeben. Der Aufwand sein Recht zu bekommen, steht dann oft in keinem Verhältnis zum Erfolg. Was möchte man tun? Abmahnen und kündigen? Schadenersatz fordern? Wenn ja in welcher Höhe und wie nachweisbar? Besonders spätere Umsatzausfälle sind schwierig nachzuweisen. Und das gäbe es da noch die Schadensminimierungspflicht. Möchte man wirklich kostspielige Gerichtsverfahren, häufig im Ausland, führen und vorfinanzieren? Ist der Gast überhaupt zahlungsfähig im Erfolgsfall? Ist der Gast überhaupt zahlungswillig (bedenken Sie dass bereits keine Lösung vor Ort möglich war, sonst wäre man ja nun nicht vor Gericht) im Erfolgsfall oder muss auch noch, eventuell im Ausland, vollstreckt (und wieder vorfinanziert) werden? Ist der Gast überhaupt derjenige der haften muss? Oder doch der Vertragspartner? (das Unternehmen, an welches häufig vermietet wird und seine Mitarbeiter unterbringt)
Wir halten dies alles für keinen gangbaren Weg
Was also tun?
Dessen allen ungeachtet ist verständlich, dass viele Vermieter von Monteurzimmern das Rauchen verhindern möchten. Nur wie macht man das? Glücklicherweise sind die meisten unserer Gäste freundlich und kooperativ. Hierauf sollten Sie aufbauen. Kooperation und Prävention ist häufig der bessere Weg, als die Frage nach der Rechtssituation.
- Kleben Sie sichtbare "Rauchen verboten" - Schilder an die Türen
Viele Gäste sind sich einfach nicht bewusst, dass man in der Unterkunft nicht rauchen soll. Dies allein reicht häufig aus, um das unerwünschte Rauchverhalten deutlich zu reduzieren
- Sprechen Sie mit Ihren Gästen
In einem persönlich freundlichen Gespräch lässt sich sehr oft Einsicht und Kooperation erwirken. Machen Sie auf die mit Rauchen einhergehenden Probleme aufmerksam und wecken Sie Verständnis.
- Installieren Sie deutlich sichtbare Rauchmelder (ohnehin Pflicht)
Auch diese Maßnahme hält den einen oder anderen Gast vom Rauchen ab.
- Schaffen Sie Raucherzonen
Ganz wichtig ist es vertretbare Alternativen zu schaffen. Schaffen Sie schnell erreichbare, gut gelüftete und komfortable Raucherzonen. Das können Raucherräume oder auch Raucherecken draussen sein. Auch Raucher möchten nicht im "Gestank" sitzen. Schaffen Sie Räumen, an denen man sich gemütlich aufhalten und eben rauchen kann
Mit diesen Maßnahmen kommen Sie schneller und besser ans Ziel als durch vertragliche Rauchverbote (welche man, sofern möglich, durchaus zusätzlich vereinbaren sollte).