Monteurzimmer - der richtige Mietvertrag

Wer an dieser Stelle umfangreiche Abhandlungen zu Vertragstypen, Klauseln und deren Zulässigkeit sowie Gesetzesänderungen erwartet, wird enttäuscht sein. Dazu gibt es jede Menge nützliche Seiten im Internet. Wir sind auch keine Juristen und können, wollen und dürfen an dieser Stelle auch keine Rechtsberatung anbieten. Vielmehr möchten wir Ihnen aus jahrelanger Praxis in der Vermietung von Monteurzimmern Tips mit auf den Weg geben, wie Sie "Ihren" Mietvertrag zielorientiert gestalten können. Worauf es letztlich ankommt.

Mietverträge, oder Verträge im Allgemeinen, werden in der Praxis immer dann erst benötigt, wenn man sich nicht mehr einig ist und Streit darüber entsteht, was eigentlich vereinbart wurde und wer Recht hat. Solange alles glatt läuft, verstauben Verträge irgendwo und werden zunächst mal nicht benötigt.

 1. So banal es klingt: Der wichtigste Tip ist zunächst einmal, dass überhaupt ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird! Häufig erreichen uns sehr kurzfristige Anfragen. Teilweise sitzen Kunden bereits im Auto auf dem Weg zum Einsatzort und suchen noch ein Monteurzimmer. Häufig besteht hier überhaupt keine Gelegenheit einen schriftlichen Vertrag zu gestalten. Man möchte keinen Leerstand und trifft mündlich Vereinbarungen. Dies ist auch zulässig. Da, wie o.g., man Verträge immer erst im Streitfall benötigt, kreiert man hier ein Problem: "Den fehlenden Beweis". Nur ein schriftlich Vertrag kann im Streitfall effektiv beweisen, was eigentlich vereinbart wurde. Verzichten Sie nicht auf schriftliche Verträge. Auch nicht ausnahmsweise.

 2. Wenn Sie besonders lange, besonders große, besonders risikoreiche Aufträge bearbeiten oder nur ganz wenige Plätze zur Verfügung haben, sollten Sie in jedem Fall einen individuellen Vertrag ausarbeiten oder ausarbeiten lassen. Ansonsten gilt im Alltagsgeschäft: In der Kürze liegt die Würze!

Bei der Vermietung von Monteurzimmer kommt es häufig auf Schnelligkeit an. Seien wir ehrlich: Kein Mensch, und besonders kein Verantwortlicher der Wohnungssuche eine Bauunternehmens, möchte 20 Seiten Kleingedrucktes lesen. Vergessen Sie im Internet verfügbare seitenlange und rechtlich ganz furchtbar toll ausgearbeitete Musterverträge einfach.  Ihr Mietvertrag sollte auf eine (1!) DIN A4 - Seite passen. Mehr nicht. Dies erleichtert Ihnen im Alltag unglaublich die Arbeit und verhindert auch Frust auf Kundenseite.  Ist man sich nicht sicher wie man diesen gestalten kann, sollte man sich einmal durch einen Juristen eine individuelle kurze Vorlage gestalten lassen und diese dann im "Standardgeschäft" stets verwenden.

3. Was gehört denn nun in den Mietvertrag? Definitiv klar ersichtlich sollten die beiden Vertragsparteien sowie der Mietzeitraum, die Anschrift und klare Zuordnung des Vermieteten Objektes sein. Selbstverständlich sollte auch der Mietzins eindeutig definiert werden. Dies gilt auch für eventuelle zusätzliche Leistungen, die möglicherweise vereinbart werden. Ebenso sollte sich der Hinweis darauf finden, dass das Objekt möbliert vermietet wird. Auch die vereinbarte Zahlungsweise sowie die Frage ob untervermietet werden darf sollte sich zwingend im Vertrag finden. Auch der Hinweis, dass zu Wohnzwecken vermietet wird.  Das war es. ( Die Frage der Untervermietung ist  besonders für MWST-pflichtige Vermieter wichtig, da bei einer Untervermietung nicht mehr zu Wohnzwecken sondern zur gewerblichen Wohnungsvermietung vermietet wird und daher zwingend mit 19 % zu besteuern ist statt mit 7% unter 6 Monaten)

4. Und was ist mit all dem Rest? Man kann furchtbar viel in einen Mietvertrag reinschreiben. Viele Seiten mit vielen Regelungen bis ins kleinste Detail. Letztlich ist es jedoch so, dass im Streitfall ein Gericht den Vertrag prüfen wird.  Vereinbarungen die nicht gesetzkonform sind, verlieren spätestens dann ihre Wirkung. Vereinbarungen die fehlen, werden durch bestehende Gesetze ersetzt. Juristen werden zwar nun die Hände über dem Kopf zusammenschlagen aber: Letztlich ist es in unserem Geschäft völlig wurscht, was in dem Mietvertrag steht.   Im Streitfall (und dann brauchen wir ja die Verträge) kommen, neben den oben genannten wesentlichen Basisvereinbarungen welche zwingend zu definieren sind, ohnehin gesetzlich verankerte Bestimmungen zum Tragen -  egal was man in die 30 Seiten langen Mietverträge  reingeschrieben hat.

Über diese Sichtweisen kann man sich sicher streiten, Bestimmt finden Sie ganz tolle kostenpflichtige und teils auch kostenfreie Vorlagen im Internet. Ganz bestimmt, kaufen Ihnen "Kompetenzstellen" wie "Haus und Grund" gern "rechtssichere Vertragsvorlagen". Auch hat ein ortsansässiger Jurist bestimmt Zeit , gegen ein entsprechendes Honorar, seitenlange Entwürfe zu gestalten. Alles hiervon ist auch legitim. Letztlich muss man sich mit "seiner" Variante wohl fühlen. Wir können an dieser Stelle nur sagen, dass wir die o.g. Tips beherzigen und in all den Jahren "unsere" Verträge vor Gericht mehrfach standhalten konnten.